* verhindert Gasaustritt bei Beschädigung bzw. Lösen der Schlauchleitung und schließt den Gasdurchgang ab, sobald der Nenndurchfluss um 10 % überschritten wird * Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar * Schlauchleitungen die länger als 400 mm sind, müssen gemäß den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der DGUV Regel 110-010 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - bisher DGUV Vorschrift 79) mit einer Schlauchbruchsicherung SBS abgesichert werden. * Schlauchleitungen die länger als 1500 mm sind, müssen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 612 mit einer Schlauchbruchsicherung SBS abgesichert werden. * Schlauchbruchsicherungen SBS mit dem Betriebsdruck 29 mbar sind nicht für den Einsatz in Deutschland geeignet! Art Gasregler, Gasschläuche: Leitungen und Zubehör