Revolution für Camper: Führerschein-Neuerung mit weitreichenden Folgen

Inhaltsverzeichnis

Stand: 03.09.2025

Revolution für Camper: B-Führerschein bis 4,25 t für Wohnmobile

Die EU hat die Führerscheinrichtlinie überarbeitet: Künftig dürfen Wohnmobile bis 4,25 t zulässiges Gesamtgewicht mit dem PKW-Führerschein Klasse B gefahren werden – unter Auflagen. Das ist ein deutlicher Sprung gegenüber der bisherigen 3,5-t-Grenze und öffnet vielen Campern den Zugang zu besser ausgestatteten Reisemobilen.

Das ändert sich – kurz & knackig

  • Gewicht: Klasse B wird für Wohnmobile bis 4,25 t geöffnet.
  • Auflagen: Die EU schreibt zusätzliche Ausbildung, Prüfung oder beides vor. Welches Modell gilt, entscheidet jedes Mitgliedsland.
  • Alternativantriebe: Bei alternativ angetriebenen Fahrzeugen (z. B. E- oder Hybrid) kann nach 2 Jahren Führerscheinbesitz eine zusätzliche Prüfung entfallen.
  • Bestandsschutz: Inhaber des alten Klasse 3 bleiben ohnehin bis 7,5 t fahrberechtigt.

Ab wann gilt das?

Die Politik hat sich auf die neue Richtlinie grundsätzlich geeinigt. Nach der formellen Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 3 bis 4 Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht zu übernehmen. Branchenverbände erwarten die Umsetzung in Deutschland eher gegen 2029; teils ist auch 2028 im Gespräch – abhängig vom finalen Inkrafttreten der EU-Richtlinie und dem deutschen Gesetzgebungsprozess.

Mehr Infos und aktuelle Hinweise findest du auch direkt beim ADAC zum Thema Wohnmobil-Führerschein.

Warum das für Camper ein Gamechanger ist

  • Mehr Auswahl: Viele moderne Reisemobile lagen knapp über 3,5 t. Mit 4,25 t werden diese Modelle für B-Fahrer erreichbar.
  • Mehr Sicherheit & Komfort: Zusatzausstattung wie Assistenzsysteme, größere Batterien oder bessere Isolierung treiben das Gewicht – jetzt ohne Zwang zu harten Kompromissen.
  • Geringere Einstiegshürden: Ein separater C1-Schein ist für viele Fälle nicht mehr nötig (abhängig von den nationalen Auflagen).

Wichtig: Verkehrsregeln & Maut ändern sich nicht automatisch

Auch wenn du mit Klasse B künftig schwerere Wohnmobile fahren darfst, gelten für Fahrzeuge über 3,5 t weiterhin spezielle Regeln:

  • Tempo: Auf Autobahnen in Deutschland gilt für Wohnmobile >3,5 t in der Regel Tempo 100.
  • Überholen: Lkw-Überholverbote können auch für schwere Wohnmobile greifen – Beschilderung beachten.
  • Maut: Für >3,5 t können höhere Mautgebühren fällig werden (landesspezifisch).

Was du jetzt konkret tun kannst

  1. Entwicklung verfolgen: Schau auf die nationale Umsetzung (Trainings-/Prüfungsmodell, Startdatum, Übergangsregeln).
  2. Gewicht prüfen: Kenne zGG und tatsächliche Masse deines Fahrzeugs. Wiegen vor der Reise lohnt sich – inkl. Personen, Wasser, Zubehör.
  3. Bremsweg & Fahrdynamik: 4,25-Tonner fahren sich anders. Plane längere Bremswege ein und nutze Assistenzsysteme bewusst.
  4. Routenplanung: Achte auf Gewichts-, Höhen- und Längenbeschränkungen sowie Mautpflichten im In- und Ausland.

FAQ zur 4,25-t-Regel

Gilt das automatisch in ganz Europa?
Nein. Die EU setzt den Rahmen. Jedes Land legt fest, ob Training, Prüfung oder beides verlangt wird – und ab wann die Regel national startet.
Brauche ich in Deutschland sicher eine Prüfung?
Das steht final erst mit der deutschen Umsetzung fest. Möglich sind spezielle Kurse, eine Prüfung oder beides.
Was ist mit E-Wohnmobilen?
Für alternativ angetriebene Fahrzeuge kann nach 2 Jahren B-Führerschein eine zusätzliche Prüfung entfallen – Details regelt das jeweilige Land.
Ändert sich meine zulässige Höchstgeschwindigkeit?
Für Wohnmobile >3,5 t gilt in Deutschland typischerweise Tempo 100 auf Autobahnen. Landesregeln und Beschilderung können variieren.
Ich habe noch Klasse 3. Was ändert sich?
Nichts Wesentliches: Mit Klasse 3 bist du weiterhin bis 7,5 t unterwegs.

Fazit

Die 4,25-t-Öffnung für Klasse B ist ein echter Schritt nach vorn: mehr Auswahl, mehr Zuladung, mehr Sicherheit – bei klaren Auflagen und unveränderten Verkehrsregeln für schwere Fahrzeuge. Jetzt heißt es: nationale Umsetzung abwarten und rechtzeitig auf Training/Prüfung einstellen.


Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind stets die nationalen Gesetze und amtlichen Veröffentlichungen.

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Sven
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